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Baurecht Dr. Michael Langhofer

Baurecht

Bauen Sie auf festem Fundament – mit unserer spezialisierten Anwaltskanzlei im Baurecht!

 

Ob Sie als Privatperson Ihren Traum vom Eigenheim verwirklichen, als Unternehmen Großprojekte umsetzen oder als Investor im Immobilienmarkt agieren, das Baurecht stellt Sie vor komplexe Herausforderungen.

 

Doch keine Sorge: Mit unserem erfahrenen Team an Ihrer Seite navigieren Sie sicher durch das Dickicht aus Vorschriften, Verträgen und Genehmigungen.

Baurecht Dr. Michael Langhofer

Unsere Expertise

Umfassender Rechtsschutz von Anfang bis Ende: 

Unsere Expertise im Baurecht umfasst die Beratung und Vertretung in allen Phasen Ihres Projekts. Von der ersten Planung über die Vergabe von Bauaufträgen, der Klärung baurechtlicher Fragen, bis hin zur Abnahme und der Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Konfliktlösung mit Weitsicht: 

Bauprojekte sind komplex und das Konfliktpotenzial ist hoch. Wir setzen auf präventive Beratung, um Auseinandersetzungen von vornherein zu minimieren. Sollte es dennoch zu Unstimmigkeiten kommen, vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck, sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

Individuelle Beratung für Ihre Bedürfnisse: 

Jedes Bauprojekt ist einzigartig – und so ist auch unsere Beratung. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre spezifischen Anforderungen zu verstehen und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, die zu Ihren Zielen passen.

Schnell, effizient und vorausschauend: 

Zeit ist Geld, besonders im Bauwesen. Wir garantieren eine schnelle und effiziente Bearbeitung Ihrer Anliegen, immer mit dem Blick auf das große Ganze. So können Sie sich darauf verlassen, dass Ihr Projekt nicht nur rechtssicher, sondern auch termingerecht voranschreitet.

Setzen Sie auf eine Anwaltskanzlei, die nicht nur Ihr Bauprojekt, sondern auch Ihre Visionen und Träume absichert. Mit unserem tiefgreifenden Verständnis des Baurechts und unserer Leidenschaft für exzellente Beratung bauen wir die Brücke zu Ihrem Erfolg. Kontaktieren Sie uns noch heute und legen Sie den Grundstein für eine sorgenfreie Realisierung Ihres Bauvorhabens. Mit uns an Ihrer Seite sind Sie immer einen Schritt voraus!

Kontaktieren Sie uns

Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns noch heute. Gerade in rechtlichen Angelegenheiten spielen Zeit und Fristen eine wesentliche Rolle. 

Buchen Sie ein kostenloses Erstgespräch, um Ihnen die Sicherheit zu geben im Recht zu sein. 

+43 6212 7349

Wir sind telefonisch von Montag bis Donnerstag zwischen 08:30 und 12:00 sowie 14:00 bis 16:00 Uhr und Freitags von 08:30 bis 12:00 Uhr für Sie erreichbar

Gerne bearbeiten wir Ihre Anliegen auch per E-Mail unter:

Baurecht Dr. Michael Langhofer
  • ​Eine Baugenehmigung ist in den meisten Fällen für Neubauten, Umbauten oder wesentliche Änderungen an bestehenden Gebäuden erforderlich. Das genaue Prozedere hängt von den landesspezifischen Bauordnungen ab. Für gewisse Bauvorhaben wie kleinere Anbauten oder Instandhaltungsarbeiten kann unter bestimmten Umständen eine vereinfachte Genehmigung oder eine Anzeige ausreichen.

  • Gegen eine Bauordnungswidrigkeit kann zunächst Einspruch erhoben werden. Wichtig ist die Einhaltung der vom jeweiligen Bundesland vorgegebenen Fristen. In manchen Fällen kann es hilfreich sein, das Gespräch mit der zuständigen Behörde zu suchen, um eine Lösung zu finden.

  • Wenn ein Nachbar Ihr Bauvorhaben beeinträchtigt, zum Beispiel durch Einsprüche gegen die Bauvorhaben, gibt es Möglichkeiten, im Rahmen des Verwaltungsverfahrens dagegen vorzugehen. Zudem können zivilrechtliche Ansprüche bestehen, wenn durch die Beeinträchtigung ein Schaden entstanden ist.

  • Als Bauherr sind Sie verpflichtet, für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu sorgen, wie sie in den Bauordnungen und anderen relevanten Gesetzen festgelegt sind. Dies umfasst unter anderem die Einholung der notwendigen Genehmigungen. Zudem haben Bauherren in der Regel Verpflichtungen gegenüber den beauftragten Unternehmen, u.a. zur Zahlung der vereinbarten Vergütung.

  • Bei Baumängeln bestehen Gewährleistungsansprüche gegen den ausführenden Unternehmer. Voraussetzung für die Geltendmachung von Ansprüchen ist in der Regel die fristgerechte Mängelrüge nach Entdeckung des Mangels. Im Gewährleistungsfall können Nachbesserung, Preisminderung oder – unter bestimmten Umständen – der Rücktritt vom Vertrag verlangt werden.

Häufig gestellte Fragen

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