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Vertragswesen Dr. Michael Langhofer

Vertragswesen

Stehen Sie vor der Herausforderung, einen Vertrag zu entwerfen, zu verhandeln oder zu prüfen? Dann sind Sie bei unserer Anwaltskanzlei genau richtig.

 

Unser erfahrenes Team von Vertragsspezialisten sorgt dafür, dass Ihre rechtlichen Angelegenheiten in sicheren Händen sind.

 

Wir verstehen, dass Verträge das Fundament Ihres geschäftlichen oder privaten Erfolgs legen – und genau deshalb bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung, um Ihre Interessen optimal zu schützen.

Vertragswesen Dr. Michael Langhofer

Unsere Expertise

  • Maßgeschneiderter Service: 
    Jeder Vertrag ist einzigartig. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre spezifischen Bedürfnisse und Ziele zu verstehen, um individuell angepasste Lösungen zu liefern.

  • Umfassende Expertise: 
    Ob es um Unternehmensverträge, Kaufverträge, Mietverträge oder andere vertragliche Vereinbarungen geht, unser Team verfügt über das notwendige Know-how, um Ihnen in allen Facetten des Vertragswesens zur Seite zu stehen.

  • Risikominimierung: 
    Wir identifizieren und adressieren potenzielle Risiken, bevor Sie zur Unterschrift kommen. Unsere präzise Risikoanalyse schützt Sie vor zukünftigen Konflikten und spart Ihnen Zeit und Geld.

  • Effiziente Verhandlungsführung: 
    Unser geschicktes Verhandlungsteam vertritt Ihre Interessen mit Nachdruck, um die bestmöglichen Konditionen für Sie zu erreichen.

  • Klarheit und Transparenz: 
    Komplexe juristische Begriffe und Vertragsklauseln übersetzen wir für Sie in klare und verständliche Sprache, damit Sie stets informiert und auf dem Laufenden sind.

Unsere Dienstleistungen umfassen:

  • Vertragsentwurf: 
    Erstellung rechtssicherer und maßgeschneiderter Verträge, die Ihre Interessen widerspiegeln und fördern.

  • Vertragsprüfung: 
    Detaillierte Prüfung und Bewertung von Verträgen, um sicherzustellen, dass sie Ihren Anforderungen entsprechen und keine unerwarteten Fallstricke bergen.

  • Vertragsverhandlung: 
    Vertretung Ihrer Interessen in Vertragsverhandlungen, um optimale Bedingungen zu sichern.

  • Vertragsmanagement: 
    Beratung bei der Verwaltung und Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen, um Compliance und reibungslosen Ablauf sicherzustellen.

  • Streitbeilegung: 
    Unterstützung bei der Lösung von Vertragsstreitigkeiten durch Verhandlung, Mediation oder gerichtliche Vertretung.

Lassen Sie sich nicht von vertraglichen Unklarheiten bremsen. Vertrauen Sie auf die Expertise unserer Anwaltskanzlei, um Ihre Vertragsangelegenheiten zuverlässig und erfolgreich zu managen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können, Ihre rechtlichen Herausforderungen im Vertragswesen zu meistern und Ihre Ziele zu erreichen. Mit uns an Ihrer Seite können Sie sich auf das konzentrieren, was wirklich zählt – Ihr Geschäft und Ihr Leben.

Kontaktieren Sie uns

Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns noch heute. Gerade in rechtlichen Angelegenheiten spielen Zeit und Fristen eine wesentliche Rolle. 

Buchen Sie ein kostenloses Erstgespräch, um Ihnen die Sicherheit zu geben im Recht zu sein. 

+43 6212 7349

Wir sind telefonisch von Montag bis Donnerstag zwischen 08:30 und 12:00 sowie 14:00 bis 16:00 Uhr und Freitags von 08:30 bis 12:00 Uhr für Sie erreichbar

Gerne bearbeiten wir Ihre Anliegen auch per E-Mail unter:

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  • Stirbt jemand in Österreich ohne ein Testament oder Erbvertrag, greift die gesetzliche Erbfolge. Nach dieser werden die nächsten Verwandten des Verstorbenen in einer bestimmten Reihenfolge erbberechtigt, beginnend mit den Kindern und dem Ehepartner oder eingetragenen Partner.

  • Der Pflichtteil ist jener Teil des Nachlasses, der bestimmten nahen Angehörigen des Erblassers auch gegen dessen letzten Willen zusteht. Anspruch auf den Pflichtteil haben in Österreich Abkömmlinge (Kinder), Ehegatten und eingetragene Partner sowie unter Umständen die Eltern des Verstorbenen.

  • Die Verwaltung und Verteilung des Nachlasses erfolgt zunächst durch die Erben selbst, kann aber auch durch einen gerichtlich ernannten Verwalter (Verlassenschaftsverfahren) erfolgen. Dabei wird der Nachlass erfasst, Verbindlichkeiten werden beglichen, und der verbleibende Nachlass wird nach testamentarischen Verfügungen oder gemäß gesetzlicher Erbfolge verteilt.

  • Ein Testament kann unter bestimmten Umständen angefochten werden, etwa bei Vorliegen einer Testierunfähigkeit des Erblassers zum Zeitpunkt der Testamentserstellung, bei Formfehlern oder wenn das Testament durch Täuschung, Drohung oder Irrtum zustande kam.

  • Erbansprüche werden in Österreich durch die Teilnahme am Verlassenschaftsverfahren geltend gemacht. Hierbei ist es wichtig, dem zuständigen Gericht die erforderlichen Nachweise (z.B. Verwandtschaftsnachweise) vorzulegen.

Häufig gestellte Fragen

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