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Mietsachen Dr. Michael Langhofer

Mietsachen

Haben Sie Probleme mit Ihrem Mietverhältnis oder benötigen Sie rechtliche Beratung, um Ihre Rechte als Mieter oder Vermieter zu schützen?

 

Bei uns sind Sie genau richtig. Unsere Anwaltskanzlei spezialisiert sich auf Mietrecht und bietet professionelle Unterstützung in sämtlichen Mietsachen. Wir verstehen, dass das Thema Wohnen zutiefst persönlich ist und Konflikte in diesem Bereich schnell belastend werden können. Daher setzen wir alles daran, Ihren Fall nicht nur juristisch korrekt, sondern auch mit dem nötigen Feingefühl zu behandeln.

Mietsachen Dr. Michael Langhofer

Unsere Expertise

Für Mieter: 

Stehen Sie vor einer ungerechtfertigten Mieterhöhung, Problemen mit der Rückzahlung Ihrer Kaution oder benötigen Unterstützung bei der Durchsetzung von Mängelbeseitigungen? Wir setzen uns engagiert für Ihre Interessen ein, damit Ihr Recht als Mieter gewahrt bleibt und Sie sich wieder sicher und wohl in Ihrem Zuhause fühlen können.

Für Vermieter: 

Haben Sie Schwierigkeiten mit säumigen Zahlern, möchten Sie einen problematischen Mietvertrag rechtskonform beenden oder benötigen juristische Hilfe bei der Erstellung eines wasserdichten Mietvertrags? Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite, um Ihre Investition und Ihr Eigentum effektiv zu schützen.

Unsere Dienstleistungen umfassen:

  • Beratung und Vertretung bei Mieterhöhungen und Mietminderungen

  • Unterstützung bei Kündigungen und Räumungsklagen

  • Rechtliche Abwicklung von Betriebskostenabrechnungen

  • Durchsetzung oder Abwehr von Schadenersatzansprüchen

  • Erstellung und Prüfung von Mietverträgen

  • Beratung zu allen Aspekten des Wohn- und Gewerbemietrechts

Unser erfahrenes Team geht auf Ihre individuellen Bedürfnisse ein und entwickelt Strategien, die auf Ihre spezifische Situation zugeschnitten sind. Wir stehen für Transparenz, Effizienz und eine engagierte Vertretung Ihrer Interessen, sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

Lassen Sie sich nicht von mietrechtlichen Problemen überwältigen – kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung. Gemeinsam finden wir eine Lösung, die Ihnen nicht nur Rechtssicherheit gibt, sondern auch Ihren Frieden wiederherstellt. Ihre Zufriedenheit und Ihr Wohlergehen sind unser höchstes Anliegen.

Kontaktieren Sie uns

Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns noch heute. Gerade in rechtlichen Angelegenheiten spielen Zeit und Fristen eine wesentliche Rolle. 

Buchen Sie ein kostenloses Erstgespräch, um Ihnen die Sicherheit zu geben im Recht zu sein. 

+43 6212 7349

Wir sind telefonisch von Montag bis Donnerstag zwischen 08:30 und 12:00 sowie 14:00 bis 16:00 Uhr und Freitags von 08:30 bis 12:00 Uhr für Sie erreichbar

Gerne bearbeiten wir Ihre Anliegen auch per E-Mail unter:

Mietsachen Dr. Michael Langhofer
  • Ja, laut österreichischem Mietrechtsgesetz (MRG) können Mieter die Miete mindern, wenn durch Mängel die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung wesentlich gemindert wird. Wichtig ist, den Mangel unverzüglich dem Vermieter zu melden und gegebenenfalls eine angemessene Frist für die Mängelbehebung zu setzen.

  • Wenn der Vermieter die Kaution nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Mietende zurückzahlt und kein Grund (z.B. offene Forderungen oder beschädigte Wohnungseinrichtung) für das Einbehalten der Kaution vorliegt, hat der Mieter das Recht, gerichtlich gegen den Vermieter vorzugehen.

  • Im MRG sind die zulässigen Gründe für eine Mieterhöhung sowie die notwendigen formellen Anforderungen, wie eine schriftliche Mitteilung, geregelt. Mieter können die Mieterhöhung überprüfen lassen. Ist diese nicht gerechtfertigt, kann Einspruch erhoben werden.

  • Bei Über- oder Rückgabe einer Wohnung sollte ein Übergabeprotokoll angefertigt werden, in dem der Zustand der Wohnung detailliert festgehalten wird. Eventuelle Mängel oder Schäden sollten genau dokumentiert werden, um spätere Meinungsverschiedenheiten zu vermeiden.

  • Mieter haben das Recht, die Nebenkostenabrechnung zu prüfen. Bei Unstimmigkeiten sollte zunächst eine Klärung mit dem Vermieter gesucht werden. Falls keine Einigung erzielt wird, kann eine Überprüfung durch das zuständige Gericht verlangt werden.

Häufig gestellte Fragen

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