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Verkehrsrecht Dr. Michael Langhofer

Verkehrsrecht

Sind Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt oder mit Verkehrsrechtlichen Herausforderungen konfrontiert? Ihre Suche nach einer zuverlässigen rechtlichen Vertretung endet hier. Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf das Verkehrsrecht und bietet erstklassige Beratung und Verteidigung für Fahrer, Fußgänger und Radfahrer.

 

Wir verstehen, dass Verkehrsangelegenheiten nicht nur komplex, sondern oft auch emotional belastend sein können. Deshalb setzen wir uns mit Erfahrung, Fachwissen und Engagement dafür ein, Ihre Rechte zu schützen und die bestmögliche Lösung für Ihr Anliegen zu finden.

Verkehrsrecht Dr. Michael Langhofer

Unsere Expertise

Unser Team bietet umfassende Beratung und Vertretung in allen Aspekten des Verkehrsrechts, einschließlich:

  • Verteidigung bei Bußgeldverfahren:
    Vom Einspruch gegen Bußgeldbescheide bis zur Vertretung in Ordnungswidrigkeitenverfahren.

  • Regulierung von Verkehrsunfällen:
    Wir helfen Ihnen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen oder sich gegen unberechtigte Forderungen zu wehren.

  • Führerscheinrecht:
    Unterstützung bei Führerscheinangelegenheiten, wie Anfechtung von Fahrverboten oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.

  • Beratung bei Fahrzeugkauf und -verkauf:
    rechtliche Unterstützung bei Streitigkeiten aus Verträgen oder Gewährleistungsansprüchen.

Wir verstehen, wie wichtig Mobilität im Alltag ist. Deshalb arbeiten wir zielstrebig und effizient, um sicherzustellen, dass Sie schnellstmöglich wieder hinter dem Steuer sitzen können – ohne unnötige rechtliche Belastungen.

Lassen Sie sich nicht von verkehrsrechtlichen Problemen ausbremsen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und persönliche Betreuung, um Ihr Anliegen zu lösen. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine Erstberatung, und nehmen Sie Ihr Recht in die eigenen Hände. Mit uns fahren Sie immer auf der sicheren Seite.

Kontaktieren Sie uns

Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns noch heute. Gerade in rechtlichen Angelegenheiten spielen Zeit und Fristen eine wesentliche Rolle. 

Buchen Sie ein kostenloses Erstgespräch, um Ihnen die Sicherheit zu geben im Recht zu sein. 

+43 6212 7349

Wir sind telefonisch von Montag bis Donnerstag zwischen 08:30 und 12:00 sowie 14:00 bis 16:00 Uhr und Freitags von 08:30 bis 12:00 Uhr für Sie erreichbar

Gerne bearbeiten wir Ihre Anliegen auch per E-Mail unter:

Verkehrsrecht Dr. Michael Langhofer
  • Sicherstellen, dass alle Beteiligten in Sicherheit sind und, falls notwendig, Erste Hilfe leisten. Die Polizei (Notrufnummer: 133) muss bei Personenschäden, erheblichen Sachschäden oder wenn eine Einigung vor Ort nicht möglich ist, gerufen werden. Wichtig ist auch, Beweise zu sichern, indem Fotos von der Unfallstelle, den Fahrzeugen und relevanten Verkehrsschildern gemacht werden sowie Namen und Kontaktdaten von Zeugen notiert werden.

  • Gegen die Entziehung der Lenkberechtigung kann Einspruch eingelegt werden. In bestimmten Fällen, wie z.B. bei beruflicher Notwendigkeit, können auch Alternativstrafen oder die Ausstellung eines vorläufigen Führerscheins beantragt werden. Die genauen Möglichkeiten sind jedoch vom individuellen Fall abhängig, und fachkundige Rechtsberatung ist hier essenziell.

  • In Österreich gelten strenge Grenzwerte für Alkohol und strikte Verbote für Drogen beim Führen eines Fahrzeugs. Bei Verdacht auf Alkohol- oder Drogenkonsum werden in der Regel Bluttests angeordnet. Rechtliche Konsequenzen können von Geldstrafen über den Entzug der Fahrerlaubnis bis hin zu Freiheitsstrafen reichen. Rechtliche Beratung ist in solchen Fällen unbedingt anzuraten.

  • Bei ungerechtfertigten Anschuldigungen, z.B. wegen angeblicher Geschwindigkeitsüberschreitungen, ist es möglich, Einspruch einzulegen und ein gerichtliches Verfahren zu verlangen. Das Sammeln von Beweisen, wie Fotos, Videos oder Zeugenaussagen, ist essentiell. Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann bei der Formulierung des Einspruchs und der Verteidigungsstrategie unterstützen.

  • Bei einer Verkehrskontrolle in Österreich sind Sie verpflichtet, den Anweisungen der Polizei Folge zu leisten und Ihren Führerschein sowie den Fahrzeugschein vorzuweisen. Sie haben das Recht, über den Grund der Kontrolle informiert zu werden. Eine Durchsuchung des Fahrzeugs ohne Verdacht ist nicht zulässig. Bei Verdacht auf Alkohol- oder Drogenkonsum sind Sie verpflichtet, einem Test zuzustimmen.

Häufig gestellte Fragen

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