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Familienrecht Dr. Michael Langhofer

Familienrecht

Finden Sie in schwierigen Zeiten den Weg zu harmonischen Lösungen – mit unserer spezialisierten Anwaltskanzlei im Familienrecht. Bei uns wird nicht nur juristische Kompetenz großgeschrieben, sondern auch Einfühlungsvermögen und Diskretion. Unser Ziel ist es, Sie durch stürmische Lebensphasen zu begleiten und gemeinsam mit Ihnen Lösungen zu finden, die für alle Beteiligten gerecht und nachhaltig sind.

Egal, ob Sie vor den Herausforderungen einer Trennung stehen, Fragen zum Sorgerecht haben, Unterhaltsansprüche klären müssen oder den komplexen Prozess einer Adoption durchlaufen – unser erfahrenes Team ist für Sie da. Wir verstehen, dass es bei familienrechtlichen Angelegenheiten nicht nur um Gesetze, sondern um Menschen und Emotionen geht. Deshalb hören wir zu, fühlen mit und setzen uns mit aller Kraft dafür ein, dass Ihre rechtlichen Interessen gewahrt bleiben, ohne die menschliche Komponente aus den Augen zu verlieren.

Familienrecht Dr. Michael Langhofer

Unsere Expertise

Profitieren Sie von unserer Expertise in allen Bereichen des Familienrechts:

  • Scheidungsrecht:
    Wir navigieren Sie sicher durch den Scheidungsprozess, immer mit dem Blick auf eine faire Aufteilung des gemeinsamen Vermögens und die Wahrung Ihrer persönlichen Rechte.

  • Sorgerecht und Umgangsrecht:
    Im Mittelpunkt stehen das Wohl des Kindes und praktikable Lösungen, die den Familienfrieden langfristig sichern helfen.

  • Unterhaltsrecht:
    Wir setzen uns für Ihre Ansprüche ein, sei es Kindesunterhalt oder Ehegattenunterhalt, immer mit dem Ziel einer gerechten Regelung.

  • Vermögensaufteilung:
    Transparente und faire Lösungen sind das Fundament für einen Neuanfang. Wir unterstützen Sie in allen Fragen der Vermögensaufteilung.

  • Adoption:
    Mit Fingerspitzengefühl und juristischer Präzision begleiten wir Sie durch den gesamten Adoptionsprozess.

Unser Versprechen an Sie:

Individuelle Beratung, die Ihr persönliches Anliegen in den Mittelpunkt stellt, kombiniert mit fachlicher Expertise und strategischem Geschick.

Lassen Sie uns gemeinsam Wege finden, die nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern auch im echten Leben funktionieren. Kontaktieren Sie uns noch heute und machen Sie den ersten Schritt in Richtung einer Lösung, die Sie und Ihre Liebsten verdient haben.

Kontaktieren Sie uns

Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns noch heute. Gerade in rechtlichen Angelegenheiten spielen Zeit und Fristen eine wesentliche Rolle. 

Buchen Sie ein kostenloses Erstgespräch, um Ihnen die Sicherheit zu geben im Recht zu sein. 

+43 6212 7349

Wir sind telefonisch von Montag bis Donnerstag zwischen 08:30 und 12:00 sowie 14:00 bis 16:00 Uhr und Freitags von 08:30 bis 12:00 Uhr für Sie erreichbar

Gerne bearbeiten wir Ihre Anliegen auch per E-Mail unter:

Familienrecht Dr. Michael Langhofer
  • In Österreich gibt es zwei Arten der Scheidung: die einvernehmliche und die streitige Scheidung. Bei der einvernehmlichen Scheidung müssen sich die Parteien über alle wesentlichen Fragen (Unterhalt, Vermögensaufteilung, Obsorge für die Kinder) einig sein. Bei der streitigen Scheidung entscheidet das Gericht über die strittigen Punkte. Wichtig ist, sich rechtzeitig rechtlichen Beistand zu suchen.

  • Das Sorgerecht kann entweder beiden Elternteilen gemeinsam zugesprochen werden oder einem Elternteil allein. Das Wohl des Kindes steht immer im Vordergrund. Bei der Entscheidung berücksichtigt das Gericht unter anderem die bisherige Betreuung des Kindes und die Bindungen zu den Elternteilen.

  • Dem nicht obsorgeberechtigten Elternteil obliegt in der Regel die Pflicht, Kindesunterhalt zu zahlen. Die Höhe richtet sich nach dem Alter des Kindes und dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Es gibt Richtsätze, die als Orientierung dienen.

  • Die Aufteilung des gemeinsamen Eigentums nach einer Scheidung erfolgt grundsätzlich nach dem Prinzip der Gütertrennung. Wurde während der Ehe gemeinsames Vermögen gebildet, so wird dieses geteilt. Gegenstände des persönlichen Gebrauchs und Geschenke fallen in der Regel dem jeweiligen Partner zu.

  • Das Umgangsrecht, oft als "Besuchsrecht" bezeichnet, wird in der Regel im Zuge der Scheidung oder als eigenständiger Antrag vor dem Familiengericht geregelt. Ziel ist es, eine Regelung zu finden, die dem Wohl des Kindes dient und ihm den Kontakt zu beiden Elternteilen ermöglicht.

Häufig gestellte Fragen

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