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Erbrecht Dr. Michael Langhofer

Erbrecht

In den Momenten, in denen das Leben seine Fragilität zeigt, stehen wir, Ihre vertrauenswürdige Anwaltskanzlei für Erbrecht, an Ihrer Seite, um Sie durch die komplexen Herausforderungen des Erbrechts zu führen.

 

Der Verlust eines geliebten Menschen ist immer eine schmerzhafte Erfahrung, und die Auseinandersetzung mit rechtlichen Fragen kann die emotionale Belastung noch verstärken. Genau hier setzen wir an: Unser Ziel ist es, Ihnen in diesen schwierigen Zeiten beizustehen, indem wir die rechtlichen Aspekte klar, verständlich und menschlich angehen.

Erbrecht Dr. Michael Langhofer

Unsere Expertise

  • Fachkompetenz und Erfahrung:
    Unser Team bringt langjährige Erfahrung im Erbrecht mit und ist auf die Beratung und Vertretung in allen erbrechtlichen Angelegenheiten spezialisiert – vom Testament bis zur Erbschaftsauseinandersetzung.

  • Individuelle Beratung:
    Wir wissen, dass jede Familie und jede Erbschaft einzigartig ist. Daher bieten wir maßgeschneiderte Lösungen, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse und Ziele abgestimmt sind.

  • Sensible und einfühlsame Betreuung:
    Wir sind uns der emotionalen Sensibilität bewusst, die die Regelung von Nachlassangelegenheiten mit sich bringt. Mit Feingefühl und Verständnis begegnen wir der individuellen Situation jeder Familie.

  • Transparente Kommunikation:
    Klare und verständliche Kommunikation ist der Schlüssel zu einer vertrauensvollen Beziehung. Wir erklären Ihnen jede Phase des Verfahrens und informieren Sie regelmäßig über den Fortschritt Ihres Falls.

  • Effiziente Streitbeilegung:
    Unser Ziel ist es, Auseinandersetzungen im Rahmen des Erbrechts effizient und so harmonisch wie möglich zu lösen. Wir streben nach Lösungen, die Streitigkeiten vermeiden und den Frieden innerhalb Ihrer Familie bewahren.

Unsere Leistungen umfassen:

  • Testamentsgestaltung und -überprüfung:
    Wir helfen Ihnen, ein Testament zu entwerfen oder zu überprüfen, das Ihren Wünschen entspricht und rechtlich einwandfrei ist.

  • Erbrechtliche Beratung:
    Umfassende Beratung zu allen Fragen des Erbrechts, einschließlich gesetzlicher Erbfolge, Pflichtteilsansprüchen und steuerlichen Aspekten.

  • Vertretung bei Erbstreitigkeiten:
    Sollten Konflikte auftreten, vertreten wir Ihre Interessen mit der nötigen Entschlossenheit und Fachkompetenz.

  • Nachlassabwicklung:
    Unterstützung bei der Verwaltung und Verteilung des Nachlasses, um eine reibungslose Übertragung zu gewährleisten.

Die Regelung von Nachlassangelegenheiten erfordert nicht nur rechtliches Know-how, sondern auch menschliches Einfühlungsvermögen und Verständnis. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und unser Engagement, um Ihnen den Weg zu ebnen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um zu erfahren, wie wir Sie in Erbangelegenheiten unterstützen können. Mit uns haben Sie einen Partner, der sich für Ihre Rechte und Ihren Seelenfrieden einsetzt.

Kontaktieren Sie uns

Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns noch heute. Gerade in rechtlichen Angelegenheiten spielen Zeit und Fristen eine wesentliche Rolle. 

Buchen Sie ein kostenloses Erstgespräch, um Ihnen die Sicherheit zu geben im Recht zu sein. 

+43 6212 7349

Wir sind telefonisch von Montag bis Donnerstag zwischen 08:30 und 12:00 sowie 14:00 bis 16:00 Uhr und Freitags von 08:30 bis 12:00 Uhr für Sie erreichbar

Gerne bearbeiten wir Ihre Anliegen auch per E-Mail unter:

Testament Dr. Michael Langhofer
  • Stirbt jemand in Österreich ohne ein Testament oder Erbvertrag, greift die gesetzliche Erbfolge. Nach dieser werden die nächsten Verwandten des Verstorbenen in einer bestimmten Reihenfolge erbberechtigt, beginnend mit den Kindern und dem Ehepartner oder eingetragenen Partner.

  • Der Pflichtteil ist jener Teil des Nachlasses, der bestimmten nahen Angehörigen des Erblassers auch gegen dessen letzten Willen zusteht. Anspruch auf den Pflichtteil haben in Österreich Abkömmlinge (Kinder), Ehegatten und eingetragene Partner sowie unter Umständen die Eltern des Verstorbenen.

  • Die Verwaltung und Verteilung des Nachlasses erfolgt zunächst durch die Erben selbst, kann aber auch durch einen gerichtlich ernannten Verwalter (Verlassenschaftsverfahren) erfolgen. Dabei wird der Nachlass erfasst, Verbindlichkeiten werden beglichen, und der verbleibende Nachlass wird nach testamentarischen Verfügungen oder gemäß gesetzlicher Erbfolge verteilt.

  • Ein Testament kann unter bestimmten Umständen angefochten werden, etwa bei Vorliegen einer Testierunfähigkeit des Erblassers zum Zeitpunkt der Testamentserstellung, bei Formfehlern oder wenn das Testament durch Täuschung, Drohung oder Irrtum zustande kam.

  • Erbansprüche werden in Österreich durch die Teilnahme am Verlassenschaftsverfahren geltend gemacht. Hierbei ist es wichtig, dem zuständigen Gericht die erforderlichen Nachweise (z.B. Verwandtschaftsnachweise) vorzulegen.

Häufig gestellte Fragen

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